Im Interesse der Sicherheit und Zufriedenheit sowohl Ihrer Person, anderer Gäste als auch unserer Mitarbeiter bitten wir Sie, die folgende Hausordnung einzuhalten:
  1. Der Aufenthalt von Tieren im Hotel bedarf der Zustimmung der Hotelrezeption. Diese erfolgt bei der Reservierung des Aufenthalts.
  2. Bitte geben Sie bei der Reservierung die Tierart/Rasse an. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Aufnahme von Tieren, die allgemein als gefährlich oder aggressiv gelten, abzulehnen.
  3. Das Tier sollte sich ausschließlich im zugewiesenen Zimmer aufhalten.
  4. Im Interesse des Komforts und der Sicherheit eines allein im Zimmer verbleibenden Tieres behält sich das Hotel das Recht vor, den Gast bei der Anmeldung nach einer Telefonnummer zu fragen.
  5. Das aufgenommene Tier muss gesund sein, eine aktuelle Impfbescheinigung (Tollwut) besitzen und entwurmt sein.
  6. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Aufnahme von kranken Tieren, sich in der Rekonvaleszenz befindlichen oder ohne erforderliche veterinärmedizinische Nachweise abzulehnen.
  7. Der Tierhalter erklärt, dass das Tier gesund ist und keine Gefahr für andere Personen und Tiere darstellt.
  8. Das Tier soll im Zimmer bleiben. Außerhalb des Zimmers muss es an der Leine, in einer Transportbox oder auf dem Arm gehalten werden und unter der Obhut des Besitzers stehen. In besonderen Fällen behält sich das Hotel das Recht vor, das Anlegen eines Maulkorbs zu verlangen.
  9. Es ist nicht erlaubt, Hotelhandtücher und Bettwäsche für Tiere zu verwenden, Tiere auf Betten und Sofas halten oder physiologische Bedürfnisse im Zimmer verrichten zu lassen.
  10. Im Falle eines dringenden Bedarfs kontaktieren Sie bitte umgehend die Hotelrezeption, um das zuständige Hauspersonal zu rufen.
  11. Das Tier kann nur in vom Hotel speziell ausgewiesenen und dafür eingerichteten Zimmern untergebracht werden (Gebäude 3, Ebene 0).
  12. Im Hotelzimmer darf sich entweder ein mittelgroßes oder bis zu zwei kleine Tiere aufhalten (jeweils separat zahlungspflichtig).
  13. Der Tierhalter haftet für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, und ist verpflichtet, nach dem Tier zu reinigen (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hotels). Der Halter sollte außerdem darauf achten, dass sein Tier durch sein Verhalten (z. B. lautes Bellen, Quietschen) den Frieden anderer Gäste nicht stört.
  14. Falls festgestellt wird, dass ein im Zimmer zurückgelassenes Tier den Aufenthalt anderer Gäste stört, Hotelbesitz beschädigt oder eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt, wird das Hotel umgehend Kontakt mit dem Halter aufnehmen, um das Problem zu lösen. Wenn keine Kontaktaufnahme möglich ist, behält sich das Hotel das Recht vor, das Zimmer des Gastes auch mit Hilfe entsprechender Dienste zu betreten. Alle daraus entstehenden Kosten trägt der Tierhalter.
  15. Aus Sicherheitsgründen für unsere Mitarbeiter und andere Gäste mit ihren Tieren bitten wir darum, entsprechende Türanhänger zu verwenden.
  16. Im Hotel ist das Mitbringen von Tieren in das Restaurant sowie in die Spa-Bereiche (einschließlich Schwimmbad, Fitnessraum, Spielzimmer) verboten. Der Zugang mit kleinen, ruhigen Tieren ist im HTW Cafe und der Keja Bar gestattet.
  17. Der Halter erklärt, dass er die Hausordnung für den Aufenthalt von Tieren im Hotel & SPA Trzy Wyspy gelesen und akzeptiert hat.