Wir danken Ihnen, dass Sie die Hotelordnung gelesen und beachtet haben, um einen ruhigen und sicheren Aufenthalt unserer Gäste zu gewährleisten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Rezeption unter der Durchwahl 500.
HOTEL REGELN
Gestützt auf die Mitteilung des Wirtschaftsministers vom 24. 22 Punkt 169), um die Ordnung und Sicherheit der Kunden der Trzy Wyspy Hotels (im Folgenden Hotel genannt) und ihres Eigentums zu gewährleisten, wird Folgendes angeordnet:
1. Diese Ordnung wird erlassen, um Ordnung und Sicherheit für die Hotelgäste und deren Eigentum zu gewährleisten. Das Reglement legt auch die Regeln für die Nutzung der Wohnräume des Hotels fest.
2. Dieses Reglement ist für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Hotels aufhalten, verbindlich.
3. Zimmer im Hotel werden tageweise vermietet. Der Hoteltag beginnt am Anreisetag um 15:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr.
4. Der Mieter des Zimmers (nachfolgend Gast genannt) kann das Zimmer am Tag des Aufenthaltsbeginns zwischen 8:00 und 15:00 Uhr gegen eine zusätzliche Gebühr beziehen, sofern das Zimmer für die Anreise des Gastes frei und bezugsfertig ist .
5. Bei der Anmietung eines Hotelzimmers gibt der Gast die Dauer seines Aufenthalts an, mangels einer solchen wird von einer Anmietung des Zimmers für einen Tag ausgegangen.
6. Ein Antrag auf Verlängerung über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hat sich der Gast am Tag des Ablaufs der Hotelzimmermiete bis 10:00 Uhr an der Rezeption zu melden, was das Hotel jedoch nicht bindet. Das Hotel kann den Antrag auf Verlängerung der Zimmermiete bei fehlenden Plätzen nicht berücksichtigen.
7. Die Gebühr wird bei der Ankunft des Gastes „im Voraus“ erhoben.
8. Die Kurtaxe pro Person ist nicht in der Zahlung für den Aufenthalt enthalten.
9. Tritt der Gast während des Tages vom Aufenthalt zurück, wird die Gebühr für den Aufenthalt an diesem Tag nicht zurückerstattet.
10. Das Hotel ist verpflichtet, alle drei Tage oder auf Wunsch des Gastes Bettwäsche und Handtücher auszutauschen.
11. Das Hotel ist verpflichtet, auf Wunsch des Gastes folgende Leistungen unentgeltlich zu erbringen: Aufwecken zu einer bestimmten Zeit des Gepäcks zur Aufbewahrung.
12. Das Hotel ist nicht verantwortlich für die Gegenstände von Gästen , die unbeaufsichtigt gelassen werden.
13. Der Gast hat kein Recht, das von ihm überlassene Zimmer an andere Personen zu übertragen, auch wenn der Zeitraum, für den er das fällige Aufenthaltsentgelt bezahlt hat, noch nicht verstrichen ist.
14. Personen, die keine Hotelgäste sind, ist der Aufenthalt in einem Hotelzimmer von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr des nächsten Tages nicht gestattet.
15. Das Hotel verlangt von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr am nächsten Tag Ruhezeiten. Besucher, die betrunken sind oder die Ruhe anderer stören, werden nicht akzeptiert (Art. 51 des Gesetzes über geringfügige Straftaten).
16. Das Hotel ist berechtigt, den Vertrag über die Erbringung von Hotelleistungen mit einem Gast, der durch sein Verhalten grob gegen die Hotelordnung verstößt oder die Ruhe anderer stört, fristlos zu kündigen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, alle Kosten im Zusammenhang mit seinem laufenden Aufenthalt im Hotel einschließlich des Entgelts für die angetretene Hotelübernachtung zu tragen.
17. Aufgrund von Brandschutzauflagen dürfen im Hotelzimmer keine eigene mit Strom betriebene Geräte, z.B. Tauchsieder, Heizgeräte, Bügeleisen genutzt werden. Diese Regel gilt nicht für Ladegeräte, Laptops und Spielekonsolen.
18. Der Gast ist finanziell verantwortlich für Beschädigungen oder Zerstörungen der Einrichtungen und technischen Geräte des Hotels, die vorsätzlich oder unabsichtlich durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Besucher und des von ihm betreuten Tieres verursacht werden (Artikel 415 und Artikel 431 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
19. Das Hotel haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs des Gastes (§ 846 § 4 BGB). Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass der auf dem Hotelgelände befindliche Parkplatz (Garage) ein unbewachter Parkplatz ist, der nur am Eingang elektronisch überwacht wird - er wird mit einer an der Hotelrezeption erhaltenen Fernbedienung geöffnet und geschlossen.
20. Der Gast verpflichtet sich, von ihm im Hotel hinterlassene Sachen auf seine Kosten an die von ihm in der Registrierungskarte angegebene Adresse zurückzusenden. Wird die Adresse nicht angegeben, bewahrt das Hotel die gefundenen Gegenstände für die Dauer von 3 Monaten auf.
21. Ein behinderter Gast hat das Recht, gegen eine zusätzliche Gebühr in einem Wohnzimmer mit einem Tier zu leben - einem Assistenzhund, dessen Definition im Gesetz über die berufliche und soziale Rehabilitation und Beschäftigung von Behinderten (Gesetzblatt von 1997, Nr. 123, Pos. 776). Hunde von als gefährlich eingestuften Rassen (gemäß Verordnung des Innen- und Verwaltungsministeriums) und Tiere, die eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen darstellen können, insbesondere giftige Tiere, dürfen jedoch nicht in das Hotel mitgebracht werden. Darüber hinaus ist es verboten, Ihr Haustier in das Restaurant, die Bar, die SPA-Basis und den Swimmingpool mitzubringen.
22. Das Hotel ist berechtigt, das von ihm nicht zurückgegebene und abgeholte Badetuch und Bademantel dem Gast zu den am Tag der Abholung an der Hotelrezeption angegebenen Tarifen in Rechnung zu stellen.
23. Rauchen von Zigaretten und E-Zigaretten in den Zimmern und auf den Balkonen ist untersagt. Bei Nichteinhaltung des oben genannten Verbots wird eine Geldbuße fällig in Höhe von 500 PLN.
24. Es ist verboten, Handtücher und Bettdecken von den Zimmern zum Strand mitzunehmen.
25. Das Mitnehmen von Speisen aus dem Restaurant ist verboten. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots ist das Hotel berechtigt, dem Gast ein Entgelt nach den am Tag der Bekanntgabe des Verbotsverstoßes durch den Gast geltenden Verpflegungssätze in Rechnung zu stellen.
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