Im Interesse der Sicherheit und Zufriedenheit von Ihnen, anderen Gästen und unseren Mitarbeitern bitten wir Sie, die folgenden Vorschriften einzuhalten:
- Der Aufenthalt des Tieres im Hotel bedarf der Zustimmung der Hotelrezeption. Sie findet in der Phase der Reservierung des Aufenthalts statt.
- Bitte geben Sie bei der Reservierung die Art / Rasse des Tieres an. Das Hotel behält sich das Recht vor, Tiere abzulehnen, die allgemein als bedrohlich oder aggressiv gelten.
- Das Tier sollte sich nur in dem ihm zugewiesenen Zimmer aufhalten.
- Aus Gründen des Komforts und der Sicherheit des allein im Zimmer gelassenen Tieres behält sich das Hotel das Recht vor, den Gast beim Check-in mit dem Tier nach einer Telefonnummer zu fragen.
- Das im Hotel aufgenommene Tier muss gesund sein, über einen gültigen Impfpass (Tollwut) verfügen und entwurmt sein.
- Das Hotel behält sich das Recht vor, die Aufnahme eines kranken Tieres zu verweigern, das sich in Rekonvaleszenz befindet oder nicht über die erforderlichen tierärztlichen Atteste verfügt.
- Der Tierhalter erklärt, dass das Tier gesund ist und keine Gefahr für andere Menschen und Tiere darstellt.
- Das Tier soll im Zimmer bleiben. Außerhalb des Zimmers muss es an der Leine / in einer Trage / an Händen und unter der Obhut des Besitzers geführt werden. In besonderen Fällen behält sich das Hotel vor, eine Maulkorbpflicht einzuführen.
- Es ist nicht akzeptabel, Hotelhandtücher und Bettwäsche für die Bedürfnisse von Tieren zu verwenden, Tiere auf Betten und Sofas zu verbringen und sich um physiologische Bedürfnisse im Zimmer zu kümmern.
- Wenden Sie sich in Notfällen bitte umgehend an die Hotelrezeption, um die diensthabende Person vom Etagenservice anzurufen.
- Das Tier darf nur in den vom Hotel besonders gekennzeichneten Räumen (Gebäude 3, Erdgeschoss 0) untergebracht werden.
- Ein mittelgroßes oder zwei kleine Tiere können in einem Hotelzimmer übernachten (jeweils separat zu bezahlen).
- Der Besitzer des Tieres haftet finanziell für den durch das Tier verursachten Schaden und ist verpflichtet, danach aufzuräumen (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hotels). Der Tierhalter sollte auch darauf achten, dass das Verhalten des Tieres die Ruhe anderer Gäste nicht stört (z. B. durch lautes Bellen, Kreischen).
- Stellt sich heraus, dass ein im Zimmer zurückgelassenes Tier den Aufenthalt anderer Gäste stört, Eigentum des Hotels zerstört oder sich selbst oder andere Gäste gefährden kann, wird sich das Hotel unverzüglich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, um das Problem zu lösen. Sollte die Kontaktaufnahme unmöglich werden, behält sich das Hotel das Recht vor, das Zimmer des Gastes, auch unter Zuhilfenahme geeigneter Dienstleister. Alle Kosten, die durch die oben genannten Aktivitäten entstehen, werden vom Besitzer des Tieres getragen.
- Verwenden Sie zur Sicherheit unserer Mitarbeiter und anderer Gäste und ihrer Haustiere bitte geeignete Türhänger.
- Es ist verboten, Haustiere in das Restaurant und den SPA-Bereich des Hotels (einschließlich Schwimmbad, Fitnessraum, Spielzimmer) mitzubringen. Es ist möglich, das HTW Cafe und die Keja Bar mit einem kleinen, ruhigen Tier zu betreten.
- Der Eigentümer erklärt, dass er die Vorschriften für den Aufenthalt von Tieren im Trzy Wyspy Hotel & SPA gelesen und akzeptiert hat